Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden
Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis abzugeben.
Die Abmeldung ist kostenlos.
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Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Die Benutzung öffentlichen Grundes ist bewilligungspflichtig. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf, damit wir das Vorgehen besprechen können.
Download:
Gebührenverordnung
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Bestattung in Stettlen
Bestattung in Stettlen
Der Friedhof Stettlen bietet verschiedene Bestattungsmöglichkeiten:
- Gemeinschaftsgrab
- Urnengrab
- Erdbestattung
Grabmäler
Das Aufstellen, Versetzen und Abändern von Grabmälern auf dem Friedhof Stettlen bedarf einer Bewilligung. Das Gesuch ist vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Dem Gesuch ist eine Zeichnung des Grabmals im Massstab 1:10 im Doppel beizufügen. Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören.
Download:
Gebührenverordnung
Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt
Gesuch Grabmalbewilligung
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besuchen + helfen
besuchen + helfen
Bedarf und Angebot für…
• Spaziergänge
• Einkaufen in Auftrag oder gemeinsam
• Pflanzen giessen
• Haustiere versorgen
• Gesellschaft leisten
• Vorlesen
• Begleitung zum Arzt oder zu Ämtern
• Kinder hüten oder begleiten
....etc.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Einwohnerinnen und Einwohner, die bis 3 Stunden pro Woche zur freien Verfügung oder entsprechenden Bedarf dafür haben.
Möchten Sie…
•…ab und zu oder regelmässig etwas Zeit schenken?
•…Kontakte in Stettlen pflegen?
•…Menschen im Dorf bei alltäglichen Dingen unterstützen?
Alle Interessierten werden in die Freiwilligenarbeit eingeführt. Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme.
Ursula Zürcher
Leiterin SeniorenInfo Stettlen
Pfarrstöckli, Kirchgasse 1, 3066 Stettlen
E-Mail senioreninfo@stettlen.ch
Telefon 031 931 51 44 (jeweils am Donnerstag erreichbar)
Download:
Flyer "besuchen + helfen"
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Betreibungsregisterauszug - bestellen
Betreibungsregisterauszug - bestellen
Für die Gemeinde Stettlen ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen zuständig.
Telefon 031 635 90 00
Schalteröffnungszeiten / Telefonbedienung:
Montag bis Donnerstag:
08.30h bis 12.00h
13.30h bis 17.00h
Freitag:
08.30h bis 12.00h
13.30h bis 16.00h
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Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Sie planen eine Demonstration oder öffentliche Kundgebung in der Gemeinde Stettlen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir das Vorgehen betreffend Bewilligung, Sicherheit etc. besprechen können.
Download:
Gebührenverordnung
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Erwachsenenbildung - Informationen einholen
Erwachsenenbildung - Informationen einholen
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Ferienpass
Ferienpass
Die Stadt Bern bietet Kindern und Jugendlichen während der Schulferien ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm an.
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Stettlen werden regelmässig mit dem Kursprogramm bedient.
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Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.
Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen.
Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Jugendschutzkonzept
- Getränkekarte
- Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)
Die Gemeindeschreiberei prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Download:
Gebührenverordnung
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Feuerbrand - Befall melden / Informationen einholen
Feuerbrand - Befall melden / Informationen einholen
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Heimatausweis bestellen
Heimatausweis bestellen
Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Sie können den Heimatausweis telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (031 930 88 30) oder direkt über das Onlineformular bestellen.
Gebühr Fr. 20.00.
Download:
Gebührenverordnung
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Heimatausweis verlängern
Heimatausweis verlängern
Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?
Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns hierzu den bisherigen Heimatausweis zurück.
Gebühr: Fr. 10.00
Download:
Gebührenverordnung
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Kulturförderung - Informationen einholen
Kulturförderung - Informationen einholen
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Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung bestellen
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung bestellen
Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche/r das 18. Lebenjahr erreicht hat und in Stettlen angemeldet ist, erhält als Anmeldebestätigung einen Niederlassungsausweis.
Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien / Angaben seine Gültigkeit.
Bei einem Wegzug aus Stettlen müssen Sie diesen bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.
Die angemeldeten Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis.
Gebühr: Fr. 20.00 (im Rahmen der Anmeldung)
Duplikat: Fr. 20.00
Neuausstellung infolge Änderung von Personalien: gratis
Download:
Gebührenverordnung
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Senioren-Info
Senioren-Info
Das Informationsbüro für Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Stettlen sowie deren Angehörige.
Die Senioren-Info, Pfarrstöckli, Kirchgasse 1, 3066 Stettlen, ist jeden Donnerstag von 14.00 - 16.30 Uhr geöffnet.
Die Leiterin der Senioren-Info, Ursula Zürcher, 031 931 54 44 / senioreninfo@stettlen.ch, informiert Sie gerne über folgende Themen:
Wohnen
Alterswohnung mit Dienstleistung, Altersheim, Wohngemeinschaft
Gesundheit und Pflege
Pflegeangebote, Therapiemöglichkeiten, Krankenmobilien, Hauswirtschaftsangebote, Coiffeur, Betreuung von Haustieren, usw.
Lebensgestaltung und Kontakte
Vereine und ihre Angebote, Mittagstisch, Bibliothek, Ludothek, Altersnachmittage, Singen, Turnen, usw.
Beratung und Begleitung
Fahrdienst, Besuchsdienst, Finanzberatung, Schüler helfen Senioren, Hilfe im Umgang mit neuen Technologien, usw.
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Siegelungsprotokoll
Siegelungsprotokoll
Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden (Vermögensaufnahme).
Die Siegelungsbeauftragte wird sich diesbezüglich für eine Terminvereinbarung bei der Vertretung der Erben melden. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen.
Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:
- Testament (wenn vorhanden)
- Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
- Kontoauszüge der vorhandenen Konti (wenn möglich per Todestag)
- Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungspolicen
- Namen, Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Angaben über Vorempfänge und Schenkungen
- Angaben zu Verlustscheinen, Betreibungen oder offenen Schulden aus Sozialhilfeleistungen
- Angaben zu weiteren Vermögenswerten (Grundstücke, wertvolle Sammlungen)
Download:
Gebührenverordnung
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Testament / Letztwillige Verfügungen - hinterlegen
Testament / Letztwillige Verfügungen - hinterlegen
Testamente, Ehe- und Erbverträge, Bestattungsanordnungen und Benachrichtigungsanweisungen können bei der Gemeinde deponiert werden; sie werden sorgfältig (feuer- und einbruchsicher) aufbewahrt. Nach einem Todesfall besteht die generelle Pflicht, alle letztwilligen Verfügungen der Gemeinde einzuliefern.
Bei der erstmaligen Deponierung ist eine Gebühr von Fr. 30.00 zu entrichten. Sie erhalten dafür eine Bestätigung. Sie können Ihre letztwillige Verfügung jederzeit für Änderungszwecke zurückverlangen bzw. das deponierte Dokument gegen ein aktuelleres Exemplar eintauschen.
Wenden Sie sich dafür bitte an die Gemeindeschreiberei.
Download:
Gebührenverordnung
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Wohnsitz - abmelden
Wohnsitz - abmelden
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und dne neuen Wohnort anzugeben (Art 10. Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt).
Bei der Abmeldung vorzulegen ist:
- Niederlassungsausweis bei Schweizer Bürgern
- Ausländerausweis und Reisepass bei Ausländischen Staatsangehörigen
Download:
Gebührenreglement
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Wohnsitz - anmelden
Wohnsitz - anmelden
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Anmeldung Schweizer/in
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
- Heimatschein bzw. Heimatausweis (Wochenaufenthalter)
- Familienbüchlein/-ausweis (sofern vorhanden)
- AHV-Ausweis bzw. AHV-Nummer
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00.
Anmeldung Ausländer/in
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, bitten wir Sie, sich bereits innert 8 Tagen seit dem Zuzug anzumelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Pass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- AHV-Ausweis bzw. AHV-Nummer (wenn bereits vorhanden)
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kope Mietvertrag
Es wird keine Anmeldegebühr von der Gemeinde erhoben. Die Kosten für die Erstellung bzw. Änderung des Ausländerausweises verrechnen wir separat.
Download:
Gebührenverordnung
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Wohnsitzbescheinigung bestellen
Wohnsitzbescheinigung bestellen
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: Fr. 20.00
Download:
Gebührenverordnung
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